{"id":2062,"date":"2026-05-15T06:28:41","date_gmt":"2026-05-15T04:28:41","guid":{"rendered":"https:\/\/neues-mitteldeutschland.de\/?p=2062"},"modified":"2026-05-15T06:28:41","modified_gmt":"2026-05-15T04:28:41","slug":"angehoerige-rechtzeitig-mit-einer-vorsorgevollmacht-ausstatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.neues-mitteldeutschland.de\/index.php\/2026\/05\/15\/angehoerige-rechtzeitig-mit-einer-vorsorgevollmacht-ausstatten\/","title":{"rendered":"Angeh\u00f6rige rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten!"},"content":{"rendered":"<p>Im Alter handlungsf\u00e4hig bleiben<\/p>\n<p>Angeh\u00f6rige rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten!<\/p>\n<p>Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, um selbst zu bestimmen, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunf\u00e4higkeit handeln darf. Damit kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer rechtliche, finanzielle und pers\u00f6nliche Angelegenheiten regeln darf, falls dies durch Unfall, Krankheit oder \u00e4hnliches nicht mehr selbstbestimmt m\u00f6glich ist. Es wird empfohlen, fr\u00fchzeitig daf\u00fcr zu sorgen!<\/p>\n<p>General- oder Vorsorgevollmachten sind neben Vollmachten f\u00fcr einzelne Angelegenheiten ein guter Weg, damit Angeh\u00f6rige auch bei unvorhergesehenen Angelegenheiten handeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im B\u00fcrgerservice im Rathaus werden h\u00e4ufig Angelegenheiten rund um den Personalausweis von Angeh\u00f6rigen geregelt, dabei geht es um neue Antr\u00e4ge und Hausbesuche, Verlustmeldungen und Ausweisbefreiungen. Eine <strong>\u00c4nderung im Ausweisrecht<\/strong> kann nun dazu f\u00fchren, dass einige Vorsorgevollmachten nicht mehr ausreichen. <strong>N\u00f6tig sind \u00f6ffentlich beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmachten<\/strong>, d. h. Vollmachten, die von einem Notar oder der Betreuungsbeh\u00f6rde \u00f6ffentlich beglaubigt wurden. Diese Regelung soll der Rechtssicherheit dienen und daf\u00fcr sorgen, dass der Umfang der Bevollm\u00e4chtigung tats\u00e4chlich dem Willen der Angeh\u00f6rigen entspricht.<\/p>\n<p>Vorsorgevollmachten nach dem Muster des Bundesministeriums der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz sind im B\u00fcrgerservice im Rathaus, im Internet unter <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/DE\/service\/formulare\/form_vorsorgevollmacht\/form_vorsorgevollmacht_node.html\"> BMJV &#8211; Vorsorgevollmacht \/ Betreuungsverf\u00fcgung<\/a> verf\u00fcgbar und k\u00f6nnen gern genutzt werden. <strong>Die Unterschriften darauf sollten jedoch unbedingt \u00f6ffentlich beglaubigt werden!<\/strong><\/p>\n<p>Der B\u00fcrgerservice der Stadtverwaltung selbst kann keine \u00f6ffentliche Beglaubigung vornehmen. Wer keine notarielle Vollmacht w\u00fcnscht, kann die eigene Vollmacht bei der Betreuungsbeh\u00f6rde des Landratsamtes Zwickau beglaubigen lassen. Hierf\u00fcr f\u00e4llt eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von 10,00 \u20ac pro Vollmacht an. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die Vollmachtgeber im Vollbesitz ihrer geistigen Kr\u00e4fte sind, sich ausweisen und selbst unterschreiben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Eine Terminvereinbarung ist unter folgenden Kontaktdaten m\u00f6glich:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Landratsamt Zwickau \/ Betreuungsbeh\u00f6rde<\/p>\n<p>Werdauer Stra\u00dfe 62, Haus 1, 08056 Zwickau<\/p>\n<p>Telefon: 0375 4402-22333<\/p>\n<p>E-Mail: <a href=\"mailto:Betreuung@landkreis-zwickau.de\">Betreuung@landkreis-zwickau.de<\/a><\/p>\n<p>Mehrseitige Vorsorgevollmachten sollten stets im Original, sicher aneinandergeheftet und nicht getrennt vorgelegt werden. Sowohl Notare als auch die Betreuungsbeh\u00f6rde beraten zu m\u00f6glichen Inhalten und Auswirkungen auf verschiedene Rechtsbereiche. Unabh\u00e4ngig davon sollten sich Betroffene und Angeh\u00f6rige auch bei anderen Stellen (vor allem Kranken- und Rentenversicherung sowie Banken) informieren, ob die eigene Vorsorgevollmacht dort akzeptiert wird oder gesonderte Formulare n\u00f6tig sind.<\/p>\n<p>Sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht nicht mehr gegeben, z. B. bei fortschreitender Demenz oder weil man nicht mehr unterschreiben kann, kann die rechtliche Betreuung der richtige Weg sein.<\/p>\n<p>Neben der Betreuungsbeh\u00f6rde des Landratsamtes Zwickau bieten auch die Seniorenvertretung Zwickau und der Betreuungsverein Region Zwickau e. V. Beratung rund um dieses Thema an. Der Betreuungsverein bittet um vorherige Terminabsprache unter Telefon 0375 3909840.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Alter handlungsf\u00e4hig bleiben Angeh\u00f6rige rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten! Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, um selbst zu bestimmen, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunf\u00e4higkeit handeln darf. Damit kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. 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