Diese Seite drucken

Dresden - Neuer Erklärfilm informiert: Wer hat Anspruch auf Wohngeld

Wer kann Wohngeld beziehen, wie setzt sich das Wohngeld zusammen, wo wird Wohngeld beantragt, und welche weitere Unterstützung erhält man aufgrund des Bezugs von Wohngeld? Antworten darauf gibt der neue Erklärfilm zum Thema Wohngeld, der ab sofort auf www.dresden.de/wohngeld und YouTube zu sehen ist.

„Das Wohngeld greift Menschen unter die Arme, die ihre Wohnkosten nicht selbst tragen können. Mithilfe des Wohngeldes kann ein Beitrag geleistet werden, ungewollte Umzüge und damit Segregation in Dresden zu vermeiden“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und ermuntert die Dresdnerinnen und Dresdner: „Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen. Wir helfen gern.“
Antragsberechtigte

Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, damit sie angemessen und familiengerecht wohnen können. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum gezahlt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen oder beantragen, in der bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden – das gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld vom Jobcenter.
Ansprechpartner

Zuständig für das Wohngeld ist das Sozialamt. Die Abteilung Wohngeld hat ihren Sitz an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden. Termine können telefonisch unter 0351-4881301 oder via E-Mail JLIB_HTML_CLOAKING vereinbart werden. Antragsformulare und weitere Infos rund ums Wohngeld gibt es auf der Internetseite www.dresden.de/wohngeld

 


Ähnliche Artikel