Stadt Leipzig fördert 2026 interkulturelle Projekte und Migrantenorganisationen
Die Stadt Leipzig will auch im Jahr 2026 interkulturelle Projekte von Leipziger Vereinen und Verbänden sowie die Arbeit von Leipziger Migrantinnen- und Migrantenorganisationen unterstützen. Die entsprechenden Anträge auf Fördermittel müssen bis zum 30. September 2025 schriftlich beim Referat für Migration und Integration vorliegen.
Förderfähig sind öffentlichkeitswirksame und interkulturelle Vorhaben, die der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe der in Leipzig lebenden Migrantinnen und Migranten dienen. Auch Angebote, die das Wissen über sowie die Akzeptanz von ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt in der Stadtgesellschaft fördern, können unterstützt werden. Die Förderrichtlinie schließt zudem auch Maßnahmen ein, die der Prävention vor und dem Abbau von Ressentiments, Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit dienen.
Antragsberechtigt sind in Leipzig ansässige juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützig arbeiten, in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen.
Das Referat für Migration und Integration berät gern bei der Antragstellung. Dies wird insbesondere beim Erstantrag empfohlen. Termine hierfür können per Mail über JLIB_HTML_CLOAKING vereinbart werden. Die Fachförderrichtlinie des Referats zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen sowie die Antragsformulare, welche zwingend benutzt werden müssen, können unter www.leipzig.de/integrationsfoerderung abgerufen werden.
Verspätete, unvollständige oder formlose Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Nutzung des Fristbriefkastens am Wirtschaftseingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Hinweis: Die Ausschreibung aller genannten Förderinstrumente erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushaltes der Stadt Leipzig für die Jahre 2025/26 durch die Landesdirektion und eventueller Auflagen der Rechtsaufsichtsbehörde. Das bedeutet, dass Stand heute keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können, wie viele Mittel in 2026 konkret zur Umsetzung der Förderinstrumente zur Verfügung stehen. Die anstehende Ausschreibung erfolgt unter Wahrung der in der Fachförderrichtlinie Kultur genannten Antragsfristen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.