Bürgerstiftung Crimmitschau gegründet

Ein wichtiger Meilenstein ist geschafft: Das erforderliche Stiftungskapital in Höhe von 10.000 Euro zur Gründung der Bürgerstiftung Crimmitschau wurde erreicht. Damit ist der Grundstein für eine zukünftige Förderung gemeinnütziger Projekte in unserer Stadt gelegt.

Vielen Dank an die Sparkasse Zwickau und die Zustifterinnen und Zustifter.

Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Ausgeschüttet werden ausschließlich die Überschüsse aus Erträgen sowie die zusätzlichen Spenden, die nun eingehen. Das bedeutet, je größer das Stiftungskapital um so größer ist die Ausschüttung. Deshalb bitten wir um weitere Zustiftungen. Diese sind jetzt ab 5.000 möglich.

Die Ausschüttungen dienen der Unterstützung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, unter anderem in den Bereichen Bildung, Denkmal- und Heimatpflege, Jugend- und Seniorenhilfe, Sport, Kunst und Kultur, Soziales sowie Umwelt- und Naturschutz.

Außerdem kann die Bürgerstiftung durch Spenden ab 1 Euro unterstützt werden. Diese können dann jeweils im Folgejahr unmittelbar und vollständig eingesetzt werden und kommen direkt den geförderten Projekten zugute.

Spendenkonto:
THK Bürgerstiftung Crimmitschau / DS Deutsche Stiftungsagentur
IBAN: DE28 8705 5000 1020 0559 16
BIC: WELADED1ZWI

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Manuela Kießling
Referentin des Oberbürgermeisters
Stadtverwaltung Crimmitschau
Telefon: 03762 90 – 9002
Telefax: 03762 90 – 9901
E-Mail: manuela.kiessling@crimmitschau.de

Die Bürgerstiftung Crimmitschau ist ein wichtiger Pfeiler für bürgerschaftliches Engagement und für Projekte, die das Leben in unserer Stadt nachhaltig bereichern.

Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern herzlich für ihre Verbundenheit mit Crimmitschau.

FAQ
Gibt es steuerliche Vorteile?
• Lebzeitige Zuwendungen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100% als Sonderausgaben steuerlich
geltend gemacht werden (Spendenabzug 20 Prozent der Einkünfte unbegrenzt vortragbar, Unternehmen: Sonderausgaben / Spendenabzug 4 Promille der
Summe aus Umsätzen / Löhnen / Gehältern)
• Beträge, die erst mit dem Tod übergehen, sind komplett von der Erbschaftsteuer befreit, bei Zuwendung durch Erben rückwirkendes Erlöschen bereits
gezahlter Erbschaftsteuer möglich

Bekommen die Unterstützer eine Spendenquittung?
• Bis 300,00 EUR genügt der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug, darüber hinaus wird automatisch eine Zuwendungsbestätigung erstellt

Kann eingebrachtes Vermögen wieder zurückgefordert werden?
• Zugewendetes Vermögen verbleibt dauerhaft in der Stiftung und kann weder vom Stifter noch von etwaigen Erben zurückgefordert werden