Änderung der Grundschulbezirksgrenzen für bedarfsgerechtere Auslastung

Änderung der Grundschulbezirksgrenzen für bedarfsgerechtere Auslastung

Ab dem Schuljahr 2027/2028 sollen die Grenzen von insgesamt acht Grundschulbezirken für eine ausgewogenere Verteilung der Schülerinnen und Schülern angepasst werden. Dies bedarf einer Änderung der Satzung der Grundschulbezirke. Ziel ist die Entlastung von Schulen an der Kapazitätsgrenze und die damit verbundene Einbeziehung von Grundschulen in angrenzenden Schulbezirken. Über den Vorschlag, der jetzt in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters auf den Weg gebracht wurde, soll der Stadtrat voraussichtlich im April entscheiden.

Die neue Flächenverteilung der Schulbezirke betrifft über 100 Erstklässlerinnen und Erstklässler für die Einschulung im Schuljahr 2027/2028 mit Anmeldung im Sommer 2026. Für folgende Grundschulbezirke sind Grenzänderungen geplant:

Schulbezirke SO1/NO1/SO6

Mit der Fertigstellung des neuen, fünfzügigen Grundschulgebäudes der Wilhelm-Busch-Schule zum Schuljahresbeginn 2026/2027 wird die Kapazität im Schulbezirk SO1, in dem sich außerdem die August-Bebel-Schule befindet, um drei Züge erhöht. Eine Erweiterung des Bezirkes SO1 soll Entlastung für den gemeinsamen Schulbezirk NO1 mit der Schule am Rabet und der Wilhelm-Wander-Schule sowie für den gemeinsamen Bezirk SO6 mit der Fritz-Mehring-Schule und der Fritz-Baumgarten-Schule, die seit dem laufenden Schuljahr saniert wird, schaffen.

Schulbezirke SW1/SW2/SW6

Der Einzugsbereich des gemeinsamen Bezirkes SW1 mit Erich-Zeigner-Schule, Fanny-Hensel-Schule und der Schule am Auwald soll sich sowohl in Richtung des SW6, mit Johanna-Magdalena-Beyer-Schule und 46. Schule, als auch in Richtung des Bezirkes SW2, mit der Schule Großzschocher und der Schule am Grünen Gleis, ausweiten. Besonders die Schulkinder im Bezirk SW2 profitieren durch kürzere Schulwege davon.

Alfred-Kästner-Schule/NW4

Um eine bedarfsgerechte Grundschulversorgung sicherzustellen, wird ein Teilbereich des Einzugsgebietes des gemeinsamen Schulbezirks NW4 dem angrenzenden Bezirk der Alfred-Kästner-Schule neu zugeordnet.

Die mittels Satzung und auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegten Schulbezirksgrenzen für Grundschulen dienen dem Zweck, Schulanfängerinnen und Schulanfänger möglichst wohnortnah einzuschulen. Alle angestrebten Änderungen wurden mit den betreffenden Schulen abgestimmt und wirken mittelfristig Unter- und Überbelegungen entgegen. Sie ermöglichen Flexibilität in der Klassenplanung, die Wahlmöglichkeiten der Eltern und einen sinnvoll gesteuerten Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern.

Bild: FREEPIK