Fußball-WM-Spiele können nach Beantragung auch abends und nachts im Freien öffentlich übertragen werden

Fußball-WM-Spiele können nach Beantragung auch abends und nachts im Freien öffentlich übertragen werden

Die Spiele der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko vom 11. Juni bis 19. Juli können auf Freisitzen auch nach 22 Uhr gezeigt werden. Erforderlich ist dafür ein entsprechender Antrag beim Ordnungsamt.

Den Antrag für eine rechtskonforme Übertragung können Gastronomen mit einem bereits genehmigten Freisitz nach der Sondernutzungssatzung formlos über die E-Mail-Adresse gewerbebehoerde@leipzig.de stellen. Hierüber ist die Gewerbebehörde auch für eventuelle Rückfragen zu diesem Thema erreichbar.

Für sonstige Public Viewing-Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und außerhalb von Gaststätten und Freisitzen ist eine Veranstaltungsanzeige nach Paragraf 14 Polizeiverordnung der Stadt Leipzig an die E-Mail ordnungsamt@leipzig.de zu richten. Die Veranstaltungsbehörde nimmt die Anzeigen entgegen und bearbeitet diese entsprechend.

Grundlage ist die „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ (WM2026LärmSchV). Die Anstoßzeit der Spiele liegt zumeist in den Abend- und Nachtstunden. Da die Public-Viewing-Veranstalter die üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nachts nicht einhalten können, ist eine befristete Ausnahmeregelung erforderlich. Diese wurde am 13. Mai durch das Bundeskabinett beschlossen und erstreckt sich vom WM-Auftakt am 11. Juni bis zum Finale am 19. Juli.

Bild- und Tonwiedergabegeräte sind so zu betreiben, dass die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien nicht überschritten werden: 8 bis 20 Uhr 70 dB(A), 20 bis 22 Uhr 65 dB(A) und ab 22 Uhr bis zum genehmigten Übertragungsende 55 dB(A). Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen zusätzlich 90 dB(A) nicht überschreiten. Werden diese Werte eingehalten, kann für Gewerbeobjekte bei der Gewerbebehörde und für Veranstaltungen bei der Veranstaltungsbehörde ein Antrag auf Genehmigung zum Aufstellen von Bild- und Tonwiedergabegeräten gestellt werden.

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