Leipzig-Pass modernisiert: Vereinfachtes Ausstellungsverfahren

Leipzig-Pass modernisiert: Vereinfachtes Ausstellungsverfahren

Der Leipzig-Pass wurde umfassend modernisiert und neugestaltet. Dabei wurde auch das Ausstellungsverfahren weitgehend vereinfacht. Ab dem 2. Juni wird er ohne Antrag automatisch an die Einwohnerinnen und Einwohner verschickt, die Wohngeld oder Sozialhilfe vom Sozialamt Leipzig beziehen, Asyl suchen und Leistungen vom Sozialamt erhalten oder in einer Einrichtung vom Jugendamt oder in einer Pflegefamilie leben.

Weitere Leipzigerinnen und Leipziger erhalten den Leipzig-Pass auf Antrag im Bürgerbüro, wenn sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, Sozialhilfe vom Kommunalen Sozialverband Sachsen beziehen, Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit für ihre Ausbildung bekommen oder ohne festen Wohnsitz sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Für den Antrag im Bürgerbüro sind der jeweilige Leistungsbescheid und ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Personen ohne festen Wohnsitz mit geringem Einkommen müssen ihre Einkommensverhältnisse vorlegen.

Der Leipzig-Pass bleibt so lange gültig, wie die Leistung bewilligt wurde, die zum Anspruch für den Leipzig-Pass geführt hat. Alte Pässe bleiben weiterhin gültig und können bis zum 31. Mai 2027 im Umlauf sein.

Die persönliche Meldung über den Verlust des Leipzig-Passes ist weiterhin im Bürgerbüro, Sozialamt oder Amt für Jugend und Familie möglich. Der Verlust kann auch über www.amt24.sachsen.de angezeigt werden.

Der Leipzig-Pass bietet zahlreiche Vergünstigungen und Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Die Stadt Leipzig fördert so die soziale Teilhabe in Kultur, Bildung, Sport und Mobilität. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der angebotenen Vergünstigungen sind unter www.leipzig.de/leipzig-pass zu finden.