Zeitweise Parkverbote sind vor allem von der Straßenreinigung her bekannt: In bestimmten Straßenabschnitten ist dann das Parken für zwei Stunden verboten, um eine gründliche Reinigung auch der Schnittgerinne zu ermöglichen. Aber auch andere wichtige Anliegen und Aufgaben erfordern solche temporären Verbote. Die Stadtverwaltung Zwickau appelliert daher an alle Fahrzeughalter, diese Parkverbote unbedingt einzuhalten.
Die temporären Parkverbote können sehr unterschiedliche Gründe haben. Beispielsweise werden Sie benötigt, um Straßenentwässerungseinrichtungen – Straßenabläufe (im Volksmund auch Gullys genannt) zu reinigen oder instand zu setzen, kleinere Reparaturarbeiten auf Straßen oder Fußwegen oder um Baumpflegearbeiten durchzuführen, die im Interesse der Verkehrssicherungspflicht unabdingbar sind. Behindern falsch parkende Fahrzeuge diese Tätigkeiten, entsteht ein nicht unbeträchtlicher Mehraufwand. Mitarbeiter fahren zu den jeweiligen Orten und müssen zunächst unverrichteter Dinge weiterfahren, kostbare Arbeitszeit geht verloren und die Beschilderung für den nächsten Versuch muss neu organisiert werden. Vor allem können jedoch die Arbeiten nicht ausgeführt werden, die auch zeitkritisch sein können und die letztlich im Interesse der Bürger realisiert werden.
Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung alle Bürger und Gäste, Parkverbote unbedingt zu beachten. Positiver Nebeneffekt: Wer die Beschilderung beachtet, spart sich von vornherein ein „Knöllchen“.