Halle (Saale) - Maßnahmenplan gegen Jugendkriminalität: Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

Halle (Saale) - Maßnahmenplan gegen Jugendkriminalität: Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

(halle.de/ps) Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen, informiert das Ministerium für Bildung des Landes-Sachsen-Anhalt. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde in den Kommunen kommuniziert werden. Die Erlassänderung hat das Land nun veröffentlicht.

Die verschärfende Änderung des Erlasses hatten die Stadt Halle (Saale) und Vertreter mehrerer Landesministerien im Oktober 2023 in einem gemeinsam erarbeiteten 9-Punkte-Maßnahmenplan vereinbart.

Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.

Hintergrund:
Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.